Lektion 3 Die ersten Schritte der Überweisung

Die typischen Symptome von psychischen Problemen und Belastungen bei Kindern und Jugendlichen wurden bereits in anderen Modulen ausführlich besprochen. Wenn diese Symptome länger als 2 Wochen beobachtet werden und keine Besserung erkennbar ist, sollte das Gespräch mit dem betroffenen Kind oder Jugendlichen gesucht werden. Es muss geklärt werden, ob ein Ereignis oder ein Problem vorliegt, das den Schüler belastet. Außerdem kann in diesem Gespräch geklärt werden, ob die Lehrkraft oder auch die Mitschüler:innen das Kind unterstützen oder entlasten können.  Darüber hinaus kann ein:e zuständige:r Schulpsychologe:in oder Verbindungslehrkraft informiert und in die Gespräche einbezogen werden. Spezialisierte Schulpsychologen sind in den meisten Ländern auf Anfrage verfügbar. Wenn diese Angebote nicht zu einer Verbesserung des Zustands des oder der Schüler:in führen, sollte die Lehrkraft die Eltern zu einem Elterngespräch einladen. Bei diesem Gespräch sollte die Lehrkraft über ihre Beobachtungen berichten und den oder die Schüler:in gegebenenfalls dazu motivieren, weitere Fördermaßnahmen einzuleiten. Ein erster Schritt könnte hier die Zusammenarbeit mit einer Familienberatungsstelle sein. Je nach Situation können weitere Interventionen und diagnostische Abklärungen empfohlen werden. Nicht zuletzt kann auch ein:e Kinder- und Jugendpsycholog:in auf Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen.

Schritt für Schritt:

  1. Beobachten Sie das Kind ein bis zwei Wochen lang: Während dieser Zeit kann die Lehrkraft Notizen über typische Verhaltensprobleme machen und die entsprechenden Situationen beschreiben. Diese Notizen helfen bei der Dokumentation der Verhaltensauffälligkeiten.
  2. Mit Hilfe dieser Notizen kann die Lehrkraft dann einen Schulpsycholog:in oder andere Experten auf diesem Gebiet hinzuziehen und um eine Beurteilung bitten. Dann können die weiteren Schritte geplant werden.
  3. Suchen Sie das Gespräch mit dem Kind oder Jugendlichen: Wenn es volljährig ist, können er/sie oder die Eltern um ein Gespräch gebeten werden. Möglicherweise kann dies auch durch Schulpsycholog:innen oder andere Fachkräfte geschehen. Dabei sollten die beobachteten Symptome angesprochen und mögliche Hilfsangebote diskutiert werden. Das Gespräch sollte nur dann gesucht werden, wenn die Lehrkraft sehr sicher ist, dass eine psychische Störung vorliegt.
  4. Beachten Sie immer die Schweigepflicht!